
Termine Aus- und Fortbildungen
Alle aktuellen Termine für Aus- und Fortbildungen können direkt auf der Seite des Skiverband-Rheinland.

DSV-Vereinsskischule Wolpertinger / Skischulleitung

Björn Mauer
Übungsleiter der Vereinsskischule
Name | Vorname | Lizenz |
---|---|---|
Aktiv | ||
Ahl | Henning | Instructor |
Brendl | Andreas | Instructor |
Bäcker | Katrin | Instructor |
Bäcker | Ann Kristin | Grundstufe |
Bolte | Paul | Grundstufe |
Kniel | Jan | Grundstufe |
Krone | Konstantin | Grundstufe |
Kunz | Christoph | Grundstufe |
Liesenfeld | Philipp | Instructor |
Mauer | Björn | Instructor |
Petry | Anne-Lisa | Grundstufe |
Petry | Axel | Instructor |
Tries | Sophia | Grundstufe |
Wytzes | Hannah | Grundstufe |
Passiv | ||
Eder | Torsten | Instructor Ski, Grundstufe Snowboard |
Kreis | Anuschka | Anwärterin |
Kniel | Jan | Grundstufe |
Schaubruch | Philipp | Instructor Skitour, Instructor Snowboard |
Scherer | Stefan | Instructor |
Weyand | Jana | Grundstufe |
Die Haftung der Übungsleiter
Übungsleiter üben eine wichtige Funktion im Verein aus. Sie „bewegen“ Menschen und sorgen für viele unterschiedliche Angebote. Dabei tragen sie eine große Verantwortung für die Menschen, die sich ihnen anvertrauen. Es sind vielfältige Fürsorge- und Überwachungspflichten zu beachten, damit den Sportlern kein Schaden zugefügt wird, denn bei einem Fehler können sich Übungsleiter durchaus schadenersatzpflichtig machen.
Verletzungen im Sport sind nicht immer zu vermeiden, und nicht in allen Fällen kann der Übungsleiter (ÜL) dafür verantwortlich gemacht werden. Kann dem ÜL allerdings ein Verschulden nachgewiesen werden, so haftet er auch für einen eingetretenen Schaden. Ein Verschulden ist immer dann gegeben, wenn vorsätzlich oder fahrlässig ein Schaden verursacht wird. Vorsatz ist das Wissen und Wollen eines rechtswidrigen Erfolgs, d.h. man will bewusst und absichtlich ein bestimmtes Ergebnis erreichen. Fahrlässig bedeutet auf den Sport übertragen, dass der ÜL alle von der Sportausübung ausgehenden Gefahren beherrschen und vermindern kann. Der ÜL muss sich also ein Bild vom Können der Teilnehmer machen, Geräte auf ihre Eignung und Sicherheit untersuchen und Sicherheitsvorkehrungen leisten. Während der Übungsstunden muss der ÜL die Teilnehmer überwachen und evt. auch Hilfestellung geben. Dies gilt insbesondere bei Gruppen mit Kindern und Jugendlichen, die einer umfangreicheren Beaufsichtigung bedürfen als Erwachsene. Kommt der ÜL diesen Pflichten nicht nach, macht er sich schadenersatzpflichtig, unter Umständen kann auch ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet werden, wenn ein Teilnehmer verletzt oder sogar getötet wird. Allerdings ist immer zu prüfen, ob den Sportler eine Mitschuld trifft. Sind die Teilnehmer minderjährig, obliegt dem ÜL auch die gesetzliche Aufsichtspflicht. Diese wird von den Eltern auf ihn übertragen. In diesem Moment kann auch eine Haftung aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen. Der Umfang der Aufsicht hängt immer vom Alter der Teilnehmer ab, ältere Jugendliche müssen nicht im gleichen Umfang beaufsichtigt werden wie jüngere Kinder. Dabei geschieht die Ausübung der Aufsicht in drei Stufen: „belehren-überwachen-eingreifen“. Es sollten zunächst Verhaltensregeln aufgestellt werden, die Einhaltung dieser Regeln ist zu überwachen, und bei einem Verstoß muss eingegriffen werden. Bei Beachtung dieser Grundsätze kann man dem ÜL in der Regel keinen Vorwurf machen. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, sollte der Verein informiert werden.